hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur Entwicklung eines ergänzenden Wohnbaugebiets soll im Ortsteil Langhecke ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst Grundstücksteile in der nordöstlichen Verlängerung der Straße „Am Schulberg“. Die im Plangebiet erfassten Flächen werden als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 21.07.2022 gefasst. Der Geltungsbereich umfasst die in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellten Flächen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Zur Anpassung der städtebaulichen Planung an die Ziele der Raumordnung ist im Rahmen der der Aufstellung des Bebauungsplanes „Rolzhäuserhoffeld II“ die Aufhebung des Bebauungsplanes „Kirchstraße“ in Langhecke erforderlich. Beide Verfahren werden parallel durchgeführt.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Plankarte mit Begründung) in der Zeit von
Montag, 11.04.2023 bis Freitag, 05.05.2023
während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, König-Konrad-Straße 12 in 65606 Villmar, öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.
Die Planunterlagen sind in das Internet eingestellt und können über die Homepage der Gemeinde www.marktflecken-villmar.de/rathaus/bauamt-bauleitplanung und ergänzend über die Homepage des Planungsbüros https://www.kubus-group.com/blog eingesehen und heruntergeladen werden.
Villmar, den 06.04.2023
| Lage und Abgrenzung des vorläufigen Geltungsbereichs für den Bebauungsplan „Rolzhäuserhoffeld II“ in Langhecke |