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Villmarer Bote
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung im Marktflecken Villmar, Ortsteil Langhecke

Aufhebung des Bebauungsplans „Kirchstraße“

Hier: Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Zur Entwicklung eines ergänzenden Wohnbaugebiets wird im Ortsteil Langhecke in Verlängerung der Straße „Am Schulberg“ der Bebauungsplan „Rolzhäuserhoffeld II“ aufgestellt.

Zur Anpassung der städtebaulichen Planung an die Ziele der Raumordnung ist im Gegenzug die Aufhebung des Bebauungsplanes „Kirchstraße“ in Langhecke erforderlich. Beide Verfahren werden parallel durchgeführt.

Die Vorschriften des Baugesetzbuchs gelten für die Aufstellung der Bauleitpläne aber auch für deren Änderung, Ergänzung oder Aufhebung. Aus diesem Grund ist die für die Aufhebung des Bebauungsplanes „Kirchstraße“ das zweistufige Regelverfahren mit Umweltprüfung durchzuführen.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Plankarte mit Begründung) in der Zeit von

Montag, 11.04.2023 bis Freitag, 05.05.2023

während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, König-Konrad-Straße 12 in 65606 Villmar, öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.

Die Planunterlagen sind in das Internet eingestellt und können über die Homepage der Gemeinde www.marktflecken-villmar.de/rathaus/bauamt-bauleitplanung und ergänzend über die Homepage des Planungsbüros www.kubus-group.com/blog eingesehen und heruntergeladen werden.

Villmar, den 06.04.2023

Der Gemeindevorstand
Marktflecken Villmar
Matthias Rubröder
Bürgermeister

Übersichtskarte:

Lage und Abgrenzung des Aufhebungsbereichs Bebauungsplan „Kirchstraße“ in Langhecke