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Villmarer Bote
Ausgabe 17/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufhebungsbeschluss Förderrichtlinie

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 in der Fassung der Änderung: durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Gemeindevertretung des Marktfleckens Villmar in der Sitzung am 10.04.2025 beschlossen, die am 19. Dezember 2008 beschlossene Richtlinie „Unserem Dorf mehr Leben geben“ aufzuheben.

Villmar, den 17.04.2025

Der Gemeindevorstand
Alicia Bokler
Bürgermeisterin