Der aufgrund des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) gewählte Gemeindevertreter
Herr Dieter Scheu, Lindenstraße 14, 65606 Villmar
hat auf sein Mandat als Gemeindevertreter nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 KWG verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass als nächste noch nicht berufene Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
Frau Sabine Günther, Kreuzweg 1, 65606 Villmar
Herr Günter Lehnert, Am Schulberg 14 a, 65606 Villmar
in die Gemeindevertretung nachrücken. Beide haben nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 KWG ebenfalls auf das Mandat verzichtet.
Somit stelle ich fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
Herr Oliver Link, Taunusstraße 1, 65606 Villmar
in die Gemeindevertretung nachrückt.
Die aufgrund des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) gewählten Gemeindevertreter
Herr Hartmut Meuser, Peter-Paul-Straße 81, 65606 Villmar
Herr Mario Rudolf, Auf der Dreispitz 9, 65606 Villmar
haben auf die Annahme ihres Mandates als Gemeindevertreter verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass als nächste noch nicht berufene Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Herr Felix Dasch, Kreuzweg 17, 65606 Villmar
Herr Oliver Martin, Hofstraße 11, 65606 Villmar
in die Gemeindevertretung nachrücken.
Gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 1 KWG hat Herr Oliver Martin auf sein Mandat verzichtet.
Somit stelle ich fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Herr Vincent Schmidt, Am Weyrer Kreuz 6, 65606 Villmar
in die Gemeindevertretung nachrückt.
Der aufgrund des Wahlvorschlages des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Grüne) gewählte Gemeindevertreter
Herr Thomas Dasch, Kreuzweg 17, 65606 Villmar
hat auf sein Mandat als Gemeindevertreter nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 KWG verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin aus dem Wahlvorschlag des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Grüne)
Frau Tanja Gierden, Brühlstraße 20, 65606 Villmar
in die Gemeindevertretung nachrückt.
Der aufgrund des Wahlvorschlages der Unabhängigen Freien Bürgerliste (UFBL) gewählte Gemeindevertreter
Herr Jürgen Schmidt, Kornfeldstraße 3, 65606 Villmar
hat auf die Annahme seines Mandates als Gemeindevertreter verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Unabhängigen Freien Bürgerliste (UFBL)
Herr Walter Molsberger, Kastanienstraße 5, 65606 Villmar
in die Gemeindevertretung nachrückt. Er hat auf sein Mandat als Gemeindevertreter nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 KWG ebenfalls verzichtet.
Somit stelle ich fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Unabhängigen Freien Bürgerliste (UFBL)
Herr Ulrich Aumüller, Sudetenstraße 2, 65606 Villmar
in die Gemeindevertretung nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Marktfleckens Villmar innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Peter-Paul-Str. 30, 65606 Villmar, einzulegen.
Villmar, den 16.04.2026