Der aufgrund des Wahlvorschlages der Unabhängigen Freien Bürgerliste (UFBL) gewählte Gemeindevertreter
Herr Ulrich Aumüller, Sudetenstraße 2, 65606 Villmar
hat auf die Annahme seines Mandates als Gemeindevertreter verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Unabhängigen Freien Bürgerliste (UFBL)
Herr Marvin Frost, Hahnbergstraße 2, 65606 Villmar
in die Gemeindevertretung nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Marktfleckens Villmar innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Peter-Paul-Str. 30, 65606 Villmar, einzulegen.
Villmar, den 28.04.2026