Gemäß § 12a, insbesondere Abs. 3 zweiter Absatz der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren des Marktfleckens Villmar i. V. m. § 12 Abs. 3 Hess. Gesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG), wird hiermit zur Wahlversammlung eingeladen.
Die Wahl eines Gemeindebrandinspektors und eines 1. und 2. stellv. Gemeindebrandinspektors findet am Mittwoch, dem 24.05.2023 um 19:30 Uhr in der Volkshalle Weyer, Untergasse 18, 65606 Villmar, statt.
1. |
Begrüßung |
2. |
Wahlen |
2.a. |
Gemeindebrandinspektor |
2.b. |
1. stellv. Gemeindebrandinspektor |
2.c. |
2. stellv. Gemeindebrandinspektor |
3. |
Aussprache und Verschiedenes |
Villmar, den 08.05.2023