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Villmarer Bote
Ausgabe 20/2026
Vereine und Verbände
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RSV Weyer lädt zur Hauptversammlung 2026 ein

Die diesjährige Mitgliederversammlung des RSV Weyer findet am Freitag, 29.05.2026 statt. Neben den Vorstandsberichten und Ehrungen zur Silber-, Gold- und Ehrenmitgliedschaft stehen zwei Satzungsänderungen zu den Themen Kindeswohl und Gemeinnützigkeit auf dem Programm. Der Vorstand lädt alle Mitglieder um 19:00 Uhr in das Vereinsheim auf den Weilersberg ein und freut sich auf zahlreiche Teilnehmende.

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2026

Am Freitag, dem 29. Mai 2026 um 19:00 Uhr im Vereinsheim.

Tagesordnung

1)

Begrüßung und Eröffnung

2)

Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Genehmigung der Tagesordnung

3)

Totenehrung

4)

Genehmigung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung 2025

5)

Vorstandsberichte 2025 mit Aussprache

6)

Bericht der Kassenprüfer

7)

Entlastung des Vorstandes

8)

Wahl der Kassenprüfer

9)

Ehrungen

10.)

Satzungsänderung zur Gemeinnützigkeit

 

- Änderung § 13, Satz 2 (soll wie folgt neu verabschiedet werden):

 

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen an den Marktflecken Villmar, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne des §2 dieser Satzung zu verwenden hat.

 

Bisher:

 

Bei Auflösung des Vereins fällt das gesamte Vermögen an den Marktflecken Villmar oder deren Rechtsnachfolger mit der Maßgabe, dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne von §2 dieser Satzung zu verwenden.

 

- Neuer Satz 3 unter § 2 Zweck (soll wie folgt ergänzt werden):

 

Der Verein bekennt sich zu seiner besonderen Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Er tritt entschieden jeder Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist, entgegen.

 

Der Verein setzt sich für die körperliche und seelische Unversehrtheit sowie die Selbstbestimmung der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein.

 

Bisher:

 

Nicht enthalten

 

- Neuer Satz 4 unter § 4 Mitgliedschaft (soll wie folgt ergänzt werden):

 

Alle Mitglieder, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie ehren- und hauptamtlich Tätige sind verpflichtet, die Grundsätze des Kinder- und Jugendschutzes einzuhalten und das Kindeswohl jederzeit zu achten.

 

Bisher:

 

Nicht enthalten

 

- Neuer Satz 2 unter § 4 c) im Anschluss an „..missachtet" (soll wie folgt ergänzt werden):

 

.. oder wenn es gegen die Grundsätze des Kinder- und Jugendschutzes verstößt, insbesondere bei körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern oder Jugendlichen oder bei schwerwiegenden Grenzverletzungen.

 

Bisher:

 

Nicht enthalten

11.)

Anträge

(Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich bis 1 Woche vor Versammlungsbeginn beim Vorstand eingereicht sein)

12.)

Verschiedenes

Der Vorstand freut sich auf zahlreiches Erscheinen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Roger Barthelmes
1. Vorsitzender RSV 1918 Weyer e.V.