Die Ordnungsbehörde des Marktfleckens Villmar weist erneut auf die zunehmenden Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Wegen und Plätzen im Gemeindegebiet hin. Besonders betroffen sind derzeit die stark frequentierten Spazier- und Freizeitwege entlang der Lahn sowie Grünanlagen und Aufenthaltsbereiche innerhalb des Marktfleckens Villmar.
Immer wieder erreichen die Verwaltung Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über nicht beseitigte Hinterlassenschaften von Hunden. Neben der erheblichen Beeinträchtigung des Ortsbildes stellen die Verunreinigungen auch ein hygienisches Problem dar. Insbesondere Familien mit Kindern, Spaziergänger, Radfahrer sowie Gäste und Touristen empfinden verschmutzte Wege als störend und vermeidbar.
Die Ordnungsbehörde erinnert daher eindringlich daran, dass Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Entsprechende Hundekotbeutel sollten bei jedem Spaziergang selbstverständlich mitgeführt werden. Im Gemeindegebiet stehen hierfür zahlreiche öffentliche Abfallbehälter zur Verfügung.
Gerade entlang der Wege an der Lahn, die von vielen Menschen zur Erholung genutzt werden, ist gegenseitige Rücksichtnahme von besonderer Bedeutung. Die Natur- und Freizeitbereiche prägen das Bild des Marktfleckens Villmar und tragen wesentlich zur Lebensqualität in der Gemeinde bei.
Die Ordnungsbehörde appelliert daher an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, durch verantwortungsbewusstes Verhalten zu einem sauberen und angenehmen Umfeld beizutragen. Nur gemeinsam kann gewährleistet werden, dass öffentliche Wege und Plätze für alle Bürgerinnen und Bürger attraktiv und sicher bleiben.
Für Fragen oder Hinweise steht die Ordnungsbehörde des Marktfleckens Villmar gerne zur Verfügung.