Aus gegebenem Anlass bitten wir um Beachtung der Mittagsruhe auf dem Gebiet des Marktfleckens Villmar gemäß der Gefahrenabwehrverordnung vom 09.07.2007. Demnach ist es in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr verboten, Lärm zu verursachen, durch den andere beeinträchtigt werden. Das Verbot gilt in Wohnhäusern und in deren unmittelbarer Nähe sowie in Wohngebieten und deren unmittelbarer Nähe. Auch der Betrieb von Rasenmähern und anderen lärmerzeugenden Geräten im Freien ist in dieser Zeit nicht gestattet. Verstöße gegen dieses Verbot werden mit einer Geldbuße geahndet.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Leistungen, die in Ausübung eines zugelassenen Gewerbes erbracht werden sowie die Leistungen des gemeindlichen Bauhofes.