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Villmarer Bote
Ausgabe 28/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Antrag auf Einbau eines Brauchwasserzählers

Zweite Veröffentlichung seit dem August 2023.

Zum 01.01.2023 ist die neue Entwässerungssatzung in Kraft getreten. Neben dem Schutz des Trinkwassers durch einen reduzierten Verbrauch, ist auch die ordnungsgemäße Entsorgung von Abwasser und die Nutzung von Brauchwasser ein aktuell wichtiges Anliegen.

Dies wird durch die neue Entwässerungssatzung umgesetzt.

Damit die Reduzierung des gebührenpflichtigen Frischwasserverbrauchs nach § 29 der neuen Entwässerungssatzung ordnungsgemäß umgesetzt werden kann, muss durch die Nutzer ein Antrag auf Einbau eines Brauchwasserzählers gestellt werden. Erst danach kann in der jährlichen Abrechnung die Abwassergebühr reduziert werden. Ohne einen genehmigten Antrag ist keine Reduzierung der Abwassergebühr in der Jahresabrechnung möglich.

Auch bereits bestehende Brauchwasserzähler, die z.B. Gartenwasser gezählt haben gehören dazu und müssen der Montage entsprechend des unten angegebenen Formulars entsprechen. Andernfalls muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Das Formular ist auf der Gemeinde-Homepage des Marktflecken Villmar unter:

https://www.marktflecken-villmar.de/rathaus/buergerservice-download\Bauamt\ Antrag_auf_Brauchwasserzaehler.pdf (marktflecken-villmar.de zu finden.