In den nächsten Tagen und Wochen ist mit winterlicher Witterung zu rechnen. Deshalb möchten wir alle Grundstückseigentümer und-besitzer in unserem Marktflecken auf ihre Verpflichtungen aufmerksam machen und auch wichtige Hinweise für die Winterzeit geben.
1. Räum- und Streupflicht
Während der Winterzeit sind alle Eigentümer und von Grundstücken gemäß der z.Zt. gültigen Straßenreinigungssatzung des Marktflecken Villmar der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten und unbebauten Grundstücken zur Beseitigung von Eis- und Schneeglätte verpflichtet. Die vom Schnee und Eis geräumten Flächen müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist.
Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang sind derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können.
Bei Eisglätte sind Bürgersteige in voller Breite, Überwege in einer Breite von 2 m abzustumpfen.
Als Streumittel sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf hierzu nur in geringen Mengen zur Anwendung kommen.
Die festgelegten Verpflichtungen gelten für die Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr.
Sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen. Verstöße gegen die Räum-und Streupflicht können gemäß der Straßenreinigungssatzung mit einer Geldbuße geahndet werden.
2. Parken an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
Um während der Wintermonate einen einwandfreien und reibungslosen Räum- und Streudienst insbesondere an Gefällstrecken zu gewährleisten, werden die Besitzer von Fahrzeugen gebeten, diese möglichst nicht an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu parken.
3. Schutz der Wasserzähler
Zur Vermeidung von Frostschäden an Wasserzählern, werden die Grundstückseigentümer und -besitzer gebeten, entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen.