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Villmarer Bote
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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10. Nachtrag zur Gebührensatzung der Kindergartenordnung des Marktfleckens Villmar über die Benutzung der gemeindlichen Kindergärten

Aufgrund der §§ 25, 26, 27, 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. September 2015 (GVBl. S. 366) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618) sowie §§ 22, 22a, 90 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022, zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 10 G v. 4. November 2016, BGBl. I 2460) hat die Gemeindevertretung des Marktflecken Villmar am 21.07.2022 den 10. Nachtrag zur Gebührensatzung der Kindergartenordnung des Marktfleckens Villmar über die Benutzung der gemeindlichen Kindergärten beschlossen:

§ 2 erhält folgende Ergänzung:

e) Bastelpauschale

Die einheitliche Bastelpauschale stellt eine Kostenbeteiligung an besonderen Arbeitsmaterialien und Projekten dar, die über den regulären Betreuungs- und Beschäftigungsumfang der Kinder hinausgeht. Die erstellten Gegenstände gehen spätestens mit der Abmeldung in das Eigentum der Eltern über und sind von den Eltern abzuholen.

Die Bastelpauschale ist stets für einen vollen Monat gemeinsam mit der Betreuungsgebühr zu entrichten.

Die Bastelpauschale wird vom Gemeindevorstand für das ganze Kindergartenjahr nach Anhörung der Vorsitzenden der Elternbeiräte aller Einrichtungen festgelegt und öffentlich bekanntgemacht.

Diese Satzungsänderung tritt zum 01.08.2022 in Kraft.

Villmar, den 22.07.2022

Der Gemeindevorstand des
Marktfleckens Villmar
Rubröder, Bürgermeister