Nach § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung des Marktflecken Villmar wird darauf hingewiesen, dass auf der Homepage des Marktflecken Villmar die Veröffentlichung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder im Marktflecken Villmar (Benutzungssatzung) und der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder im Marktflecken Villmar (Kostenbeitragssatzung) unter https://www.marktflecken-villmar.de/rathaus/satzungen vorgenommen wurde.