Ab sofort können Kirchenaustritte im Einwohnermeldeamt des Marktfleckens Villmar erklärt werden, Bürgerinnen und Bürger müssen sich hierfür nicht mehr an das Standesamt wenden.
Für die Erklärung des Kirchenaustritts ist eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt erforderlich, bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit.
Weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen, den Gebühren etc. erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt, Frau Schwenzer. Tel.: 06482/9121-33, E-Mail: danielle.schwenzer@villmar.de.