Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass in diesem Jahr lediglich auf den Friedhöfen Aumenau und Villmar die Gräber, deren Ruhefrist im Jahr 2026 abläuft bzw. bereits abgelaufen ist, durch die Mitarbeiter des Gemeindebauhofes in dem Zeitraum ab dem 24. August 2026 bis einschließlich Oktober abgeräumt werden.
Die betreffenden Gräber wurden/ werden vorab gekennzeichnet, die Nutzungsberechtigten werden nicht mehr separat angeschrieben.
Gräber, die dieses Jahr, vor Ablauf der Ruhefrist, in Villmar oder Aumenau noch mit abgeräumt werden sollen, sind bis spätestens 20. August 2026 der Friedhofsverwaltung mitzuteilen! Tel. 06482-912120.
Villmar, 11.08.2026