Lage und Abgrenzung des Aufhebungsbereichs für den Bebauungsplan „Kirchstraße“ in Langhecke
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Zur Anpassung der städtebaulichen Planung an die Ziele der Raumordnung ist im Gegenzug die Aufhebung des Bebauungsplanes „Kirchstraße“ in Langhecke erforderlich. Beide Verfahren werden parallel durchgeführt.
Die Gemeindevertretung hat den Entwurf des Aufhebungsplanes in ihrer Sitzung am 26. Oktober 2023 gebilligt und die Durchführung der Entwurfsoffenlage beschlossen.
Zu dem Bebauungsplan liegen als umweltbezogene Informationen der Umweltbericht zum Aufhebungsplan und die Stellungnahme des Regierungspräsidium Gießen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung vor. Besondere Anforderungen an die Planung ergeben sich aus diesen Stellungnahmen nicht. Die Informationen aus den Stellungnahmen sind inhaltlicher Bestandteil der Planunterlagen. Sie sind in der Abwägung zum Entwurfsbeschluss Gegenstand der Beratungen der Gemeindevertretung.
Das Aufstellungsverfahren wird mit der förmlichen öffentlichen Auslegung des Planentwurfs fortgeführt. Ausgelegt werden der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Kirchstraße“ mit Begründung und Umweltbericht und der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung. Zeitraum der Auslegung ist von Montag, 05.02.2024 bis einschließlich Freitag, 08.03.2024.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.
Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Gemeinde www.marktflecken-villmar.de (Bauleitplanung) abgerufen werden.
Zusätzlich sind die Planunterlagen auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad
www.kubus-group.comStadtplanungAktuelle Beteiligungsverfahren.
Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, König-Konrad-Straße 12 in 65606 Villmar, öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme an die Adresse der Gemeinde Villmar (s.o. oder per Mail an: eva.rau@marktflecken-villmar.de).
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.
Villmar, den 25.01.2024
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