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Villmarer Bote
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Marktflecken Villmar

Bildquelle: Geoportal Hessen

Bebauungsplan „Rolzhäuserhoffeld II“

Hier: Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Absatz 3 BauGB

Mit dem Bebauungsplan „Rolzhäuserhoffeld II“ werden Bauplätze für eine Wohnbebauung ausgewiesen. Dafür ist die Verlängerung der Straße „Am Schulberg“ und die Ausweisung eines ergänzen-den Baugebietes vorgesehen.

Nach Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsverfahren (Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung) war aufgrund von Änderungen der Erschließungsplanung eine Anpassung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans und des Umweltberichts mit Eingriffsregelung erforderlich. Zum Bebauungsplan wurde im Rahmen der Umweltprüfung ein Bodenfachbeitrag erstellt. Die geringfügige Änderung des Plangeltungsbereichs macht die Durchführung eines erneuten Beteiligungsverfahrens notwendig, in dem in Bezug auf die Änderung des Geltungsbereichs Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Rolzhäuserhoffeld II“ wird erneut mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, 26.01.2026 bis einschließlich Freitag, den 13.02.2026 im Internet veröffentlicht.

Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://www.bauleitplanung.hessen.de eingestellt.

Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage des Marktfleckens Villmar abgerufen werden: https://www.marktflecken-villmar.de/rathaus/bauamt-bauleitplanung.

Zusätzlich sind die Planunterlagen auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad

www.kubus-group.com -> Stadtplanung -> Aktuelle Beteiligungsverfahren.

Ergänzend wird die Planentwurf mit Begründungen in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Villmar, König-Konrad-Straße 12, 65606 Villmar, öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an die Gemeinde übermittelt werden (per Mail an die Gemeindeverwaltung: bauamt@villmar.de oder an KUBUS planung: stadtplanung@kubus-group.com), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Adresse s.o.).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Villmar, den 21.01.2026

Alicia Bokler-Schmidt

Bürgermeisterin

Übersichtskarte: Lage des Plangebiets Bebauungsplan „Rolzhäuserhoffeld II“