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Villmarer Bote
Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung des Marktfleckens Villmar - Bebauungsplan „Am Wiesenberg“

(Bildquelle: www.geoportal.hessen.de)

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 18.09.2025 den Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und zur Offenlage des Bebauungsplans „Am Wiesenberg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst. Diese Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Allgemeines Ziel des Bebauungsplans „Am Wiesenberg“ ist, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnhauses mit integrierter Arztpraxis zu schaffen.

Das Grundstück befindet sich innerhalb des zusammenhängend bebauten Ortsteils von Villmar, liegt jedoch bauplanungsrechtlich im sogenannten „Außenbereich im Innenbereich“. Eine planungsrechtliche Grundlage für eine Bebauung besteht bislang nicht, weshalb das Baurecht durch die Aufstellung eines Bebauungsplans geschaffen werden soll.

Mit dem Vorhaben werden zwei zentrale Ziele der städtebaulichen Entwicklung des Marktflecken Villmars verfolgt: die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum sowie die wohnortnahe Sicherung und Stärkung der medizinischen Versorgung. Die Ansiedlung einer Arztpraxis im Wohnumfeld trägt zur besseren Erreichbarkeit gesundheitlicher Dienstleistungen bei und unterstützt die soziale Infrastruktur vor Ort.

Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel, durch maßvolle Nachverdichtung neuen Wohn- und Gewerberaum innerhalb des Siedlungsbereichs zu schaffen. Die Planung wird daher als Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB bewertet. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Wiesenberg“ wird mit Begründung in der Zeit von Freitag, den 10.10.2025 bis einschließlich Montag, 10.11.2025 im Internet veröffentlicht.

Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.

Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage des Marktflecken Villmars abgerufen werden (https://www.marktflecken-villmar.de/rathaus/bauamt-bauleitplanung).

Zusätzlich sind die Planunterlagen auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden

(https://www.kubus-group.com/beteiligungsverfahren).

Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, König-Konrad-Straße 12 in 65606 Villmar, öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Stellungnahmen können elektronisch (per Mail an: fabian.buchhofer@villmar.de), oder postalisch an Marktflecken Villmar, Peter-Paul-Straße 30, 65606 Villmar, übersendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.

Übersichtskarte:

Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan „Am Wiesenberg“

Villmar, den 09.10.2025

Der Gemeindevorstand des Marktfleckens Villmar
(Alicia Bokler-Schmidt)
Bürgermeisterin