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Villmarer Bote
Ausgabe 43/2022
Vereine und Verbände
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Generationenhilfe Villmar

Dr. Haberer informiert über die Patientenverfügung

Für den Fall, dass jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, ist eine Vorsorge sinnvoll.

Dr. Simon Haberer, Allgemeinmediziner in Aumenau, sprach in der König-Konrad-Halle auf Einladung der Generationenhilfe Villmar & Ortsteile über das Thema Patientenverfügung.

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.

Wichtig ist dabei, dass die Patientenverfügung im Fall der Fälle auch an der richtigen Stelle platziert ist. Eine Hinterlegung der Patientenverfügung beim Hausarzt mache laut Dr. Haberer wenig Sinn, da eine Klinik im Zweifel dort nicht nachfrage. Hier seien die Angehörigen die ersten Ansprechpartner. Aus dem Auditorium kam die Anregung, wichtige Dokumente in einer Box im Kühlschrank aufzubewahren. Hinweise an Kühlschrank- und Wohnungstür seien dabei hilfreich. Dr. Haberer wies auf die Möglichkeit hin, individuelle Wünsche im Formular äußern zu können. Über das Internet stehen verschiedene Quellen zur Verfügung, die bei der Erstellung der Patientenverfügung unterstützen. Dr. Haberer erläuterte anhand des Downloadformulars der Uniklinik Mainz (https://www.unimedizin-mainz.de/ethikkomitee/patientenverfuegung.html) die Patientenverfügung.