Die Gemeindevertretung der Gemeinde Villmar (Marktflecken) hat in der Sitzung am 15.09.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Natursteinwerk Villmar“ in der Gemarkung Villmar (Kerngemeinde) mit der folgenden räumlichen Abgrenzung gefasst:
Gemarkung Villmar, Flur 5, Flurstücke 141/1, 141/2, 142/1, 142/2, 142/3, 142/4, 146, 147/1, 147/2, 147/3, 148, 149/1, 149/7, 149/8.
Das Plangebiet hat eine Größe von rd. 1,95 ha.
Dieser Beschluss wir hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Die räumliche Lage des Plangebiets geht aus der nachstehenden Übersichtskarte hervor.
Allgemeines Planungsziel: Das bislang gewerblich genutzte Quartier soll zukünftig weiterhin gewerblich genutzt werden. Dabei sollen die Nutzungsmöglichkeiten planungsrechtlich festgelegt werden. Produzierende Gewerbeformen i.S.v. Industriebetrieben sollen aus Gründen der verkehrlichen Erschließung und des Immissionsschutzes zukünftig nicht etabliert werden. Ziel der Planung ist auch die Neuordnung des Gebäudebestands sowie der Schaffung von zusätzlichen Baumöglichkeiten in bisherigen Freiräumen.
Zudem sollen Park- und Stellplatzmöglichkeiten geschaffen werden, die einen geordneten ruhenden Verkehr ermöglichen.
Weiterhin sollen die bestehenden Gebäude der Wohnnutzung im südlichen Bereich Gewerbequartier planungsrechtlich abgesichert werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet.
Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus und auf Grundlage des „Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren, während der COVID-19-Pandemie vom 20.05.2020“ (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird der Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung) im Zeitraum vom
Mo., 14.11.2022 bis einschließlich Fr., 16.12.2022
in digitaler Form auf der Homepage der Gemeinde Villmar, unter der dem nachfolgend genannten Link:
https://www.marktflecken-villmar.de/rathaus/bauamt-bauleitplanung
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Daneben besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Villmar, König-Konrad-Str. 12, 65606 Villmar, während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros
| Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
|
| 14:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 bis 12:30 Uhr |
einzusehen.
Außerhalb der vorgenannten Zeiten besteht die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06482-607710 (Hr. Buchhofer), das Bauamt Marktflecken Villmar aufzusuchen, um Einsicht in die Planunterlagen zu nehmen.
Anregungen können ausschließlich in schriftlicher Form an die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Villmar (Marktflecken) – Bauverwaltung, König-Konrad-Str. 12, 65606 Villmar oder als E-Mail an die Adresse: Fabian.Buchhofer@villmar.de und Cc an: frank.geisler@planungsbuero-geisler.de vorgebracht werden.
Übersichtskarte (ohne Maßstab, genordet) zur räumlichen Lage und Abgrenzung des Planbereiches:
Gemeinde Villmar (Marktflecken), 04.11.2022