Hiermit möchten wir die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer des Marktfleckens Villmar (alle Ortsteile) bitten, ihre Wasserzähler selbst abzulesen.
Zur Übermittlung des Zählerstandes geht Ihnen in den nächsten Tagen ein Anschreiben mit dem dafür vorgesehenen QR-Code bzw. der zu verwendenden Ablesekarte zu.
Die Meldung des Wasserzählerstandes erbitten wir bis spätestens 09. Dezember 2025.
Sollten wir keine fristgerechte Meldung über den Zählerstand bis zum oben genannten Termin erhalten, wird der Verbrauch unwiderruflich geschätzt.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, die Wasserzähler frostsicher einzubauen bzw. vor Frost zu schützen.