Wir richten die dringende Bitte an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die Hinterlassenschaften (Kot) ihres Vierbeiners mittels mitgeführter Tüten oder im Notfall mit den Tüten aus den aufgestellten Hundekotbeutelspendern selbst zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Insbesondere auf den Gehwegen innerorts kommt es vermehrt zu Verunreinigungen durch Hundekot.
Diese Verunreinigungen sind gemäß Abfallrecht als Ordnungswidrigkeit einzuordnen und können mit einem Bußgeld geahndet werden.