In letzter Zeit kam es in der Gemeinde Villmar vermehrt zu Verschmutzungen von Straßen und Wegen durch Pferdeäpfel. Laut § 32 Straßenverkehrsordnung ist es verboten die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Liegen die Haufen auf öffentlichen Wegen oder Straßen, kann von ihnen eine Unfallgefahr ausgehen. Daher unsere dringende Bitte an alle Pferdebesitzer/-innen und Reiter/-innen -Bitte nehmen auch Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht und beseitigen Sie den verursachten Schmutz Ihrer Vierbeiner!