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Villmarer Bote
Ausgabe 48/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Nachtrag zur Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung des Marktfleckens Villmar

Aufgrund der §§ 26 a, 36a, 60, 62 und 82 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBI. I S. 90,93) hat die Gemeindevertretung des Marktfleckens Villmar in ihrer Sitzung am 26.10.2023 folgenden 2. Nachtrag zur Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung des Marktfleckens Villmar beschlossen:

Die Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung des Marktflecken Villmar wird wie folgt geändert:

§ 5 Einberufen der Sitzungen (§ 58 Abs. 1 HGO)

Mitglieder des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung erhalten auf Wunsch Einladungen nebst Tagesordnung und alle Unterlagen entweder in Schriftform auf postalischem Weg oder als elektronische Post per Email. Gleiches gilt für Niederschriften.

Diese Änderung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.

Villmar, den 24.11.2023

Der Gemeindevorstand
Rubröder, Bürgermeister