In dem Marktflecken Villmar (Landkreis Limburg-Weilburg) ist die Stelle der/des
im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.
Der Marktflecken Villmar hat zurzeit rd. 6.800 Einwohner auf 6 Ortsteile verteilt.
Die Besoldung richtet sich nach der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigungen und Reisekostenpauschalen der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit. Danach ist das Amt der Besoldungsgruppe A 16 zugeordnet.
Das Ende der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ist der 30. Juni 2024. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Die Gemeindevertretung des Marktflecken Villmar hat in der Sitzung am 26.10.2023 den Wahltermin auf den 03.03.2024 und den Termin für die eventuell notwendige Stichwahl auf den 17.03.2024 festgelegt.
Die Gemeindevertretung des Marktflecken Villmar setzt sich aus folgenden Fraktionen zusammen:
SPD 11 Mitglieder, CDU 12 Mitglieder, UFBL 5 Mitglieder und Bündnis 90 / die Grünen 3 Mitglieder.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar ist, wer nach § 31 der hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder nach § 32 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Die Bewerbung für die zu besetzende Stelle muss in Form eines Wahlvorschlages erfolgen. Für die Aufstellung und Einreichung der Wahlvorschläge gelten die Bestimmungen der §§ 10-13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes. Wahlvorschläge können die Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung der Wahlvorschläge sind gesetzlich vorgeschrieben.
Die Wahlvorschläge sind während der Dienststunden, spätestens am Freitag den 22.12.2023 bis 18:00 Uhr schriftlich beim Gemeindewahlleiter im Rathaus Villmar, Peter-Paul-Straße 30, 65606 Villmar Zimmer 8 einzureichen. Dort sind auch die erforderlichen Vordrucke zu erhalten.
Die vollständige Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist am 30.11.2023 im amtlichen Bekanntmachungsorgan des Marktflecken Villmar den Villmarer Boten Nr. 48/2023 bekannt gemacht worden. Sie kann ebenfalls auf der Homepage des Marktflecken eingesehen werden. Zusätzlich kann sie unter der angegebenen Adresse schriftlich angefordert werden.
Villmar, den 22.11.2023