Das Ortsgericht ist Hilfsbehörde der Justiz. Dienstaufsichtsbehörde ist das jeweilige Amtsgericht. Dem Ortsgericht obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens.
Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung von dem Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre.
Zum/r stellvertr. Ortsgerichtsvorsteher/in dürfen nur Personen benannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen, Lebenserfahrung haben und unbescholten sind.
Die Aufgaben sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt und abschließend aufgezählt:
Bei Interesse bzw. für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Marktflecken Villmar, Frau Weier, Tel.: 06482/9121-41, oder per Email: manuela.weier@villmar.de