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Villmarer Bote
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung im Marktflecken Villmar, Ortsteil Langhecke Bebauungsplan „Rolzhäuserhoffeld II“

hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Mit dem Bebauungsplan „Rolzhäuserhoffeld II“ werden Bauplätze für eine Wohnbebauung ausgewiesen. Dafür ist die Verlängerung der Straße „Am Schulberg“ und die Ausweisung eines ergänzen-den Baugebietes vorgesehen.

Die Gemeindevertretung hat den Entwurf des Bebauungsplanes in ihrer Sitzung am 26. Oktober 2023 gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Zu dem Bebauungsplan liegen als umweltbezogene Informationen vor:

  • der Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung zum Bebauungsplan,
  • ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
  • umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung (Fachdienst Landwirtschaft des Landkreises Limburg-Weilburg, Naturschutzbehörde des Landkreises Limburg-Weilburg, Fachdienst Wasser- Boden- und Immissionsschutz des Landkreises Limburg-Weilburg, Regierungspräsidium Gießen). Inhaltlich beziehen sich diese Stellungnahmen auf Fragen der Inanspruchnahme von Boden / Fläche und der naturschutzrechtlichen Eingriffsthematik. Diese Belange sind Gegenstand der fachgutachterlichen Untersuchungen zur Planung. Die Informationen aus den Stellungnahmen und die Untersuchungsergebnisse sind in den Festsetzungen des Bebauungsplanes berücksichtigt und inhaltlich in die Begründung und den Umweltbericht aufgenommen. Sie sind in der Abwägung zum Entwurfsbeschluss Gegenstand der Beratungen der Gemeindevertretung.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Rolzhäuserhoffeld II“ wird mit Begründung und Umweltbericht, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, 26.02.2024 bis einschließlich Freitag, 29.03.2024 im Internet veröffentlicht.

Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.

Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Gemeinde www.marktflecken-villmar.de (Bauleitplanung) abgerufen werden.

Zusätzlich sind die Planunterlagen auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad

www.kubus-group.comStadtplanungAktuelle Beteiligungsverfahren.

Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, König-Konrad-Straße 12 in 65606 Villmar, öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an: eva.rau@villmar.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Adresse s.o.).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Villmar, den 22.02.2024

Der Gemeindevorstand des
Marktfleckens Villmar
(Matthias Rubröder)
Bürgermeister

Übersichtskarte:

Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan „Rolzhäuserhoffeld II“