hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung hat den Entwurf des Bebauungsplanes in ihrer Sitzung am 26. Oktober 2023 gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Zu dem Bebauungsplan liegen als umweltbezogene Informationen vor:
Der Entwurf des Bebauungsplans „Rolzhäuserhoffeld II“ wird mit Begründung und Umweltbericht, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, 26.02.2024 bis einschließlich Freitag, 29.03.2024 im Internet veröffentlicht.
Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.
Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Gemeinde www.marktflecken-villmar.de (Bauleitplanung) abgerufen werden.
Zusätzlich sind die Planunterlagen auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad
www.kubus-group.comStadtplanungAktuelle Beteiligungsverfahren.
Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, König-Konrad-Straße 12 in 65606 Villmar, öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an: eva.rau@villmar.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Adresse s.o.).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Villmar, den 22.02.2024
| Übersichtskarte: | Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan „Rolzhäuserhoffeld II“ |