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Villmarer Bote
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung im Marktflecken Villmar, Ortsteil Langhecke Aufhebung des Bebauungsplans „Kirchstraße“

hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Zur Entwicklung eines ergänzenden Wohnbaugebiets wird im Ortsteil Langhecke in Verlängerung der Straße „Am Schulberg“ der Bebauungsplan „Rolzhäuserhoffeld II“ aufgestellt.

Zur Anpassung der städtebaulichen Planung an die Ziele der Raumordnung ist im Gegenzug die Aufhebung des Bebauungsplanes „Kirchstraße“ in Langhecke erforderlich. Beide Verfahren werden parallel durchgeführt.

Die Gemeindevertretung hat den Entwurf des Aufhebungsplanes in ihrer Sitzung am 26. Oktober 2023 gebilligt und die Durchführung der Entwurfsoffenlage beschlossen.

Zu dem Bebauungsplan liegen als umweltbezogene Informationen der Umweltbericht zum Aufhebungsplan und die Stellungnahme des Regierungspräsidium Gießen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung vor. Besondere Anforderungen an die Planung ergeben sich aus diesen Stellungnahmen nicht. Die Informationen aus den Stellungnahmen sind inhaltlicher Bestandteil der Planunterlagen. Sie sind in der Abwägung zum Entwurfsbeschluss Gegenstand der Beratungen der Gemeindevertretung.

Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Kirchstraße“ wird mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, 26.02.2024 bis einschließlich Freitag, 29.03.2024 im Internet veröffentlicht.

Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.

Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Gemeinde www.marktflecken-villmar.de (Bauleitplanung) abgerufen werden.

Zusätzlich sind die Planunterlagen auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad

www.kubus-group.comStadtplanungAktuelle Beteiligungsverfahren.

Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, König-Konrad-Straße 12 in 65606 Villmar, öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an: eva.rau@villmar.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Adresse s.o.).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Villmar, den 22.02.2024

Der Gemeindevorstand des Marktfleckens Villmar
(Matthias Rubröder)
Bürgermeister

Übersichtskarte:

Lage und Abgrenzung des Aufhebungsbereichs für den Bebauungsplan „Kirchstraße“ in Langhecke