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Villmarer Bote
Ausgabe 9/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Der Marktflecken Villmar weist darauf hin, dass am 01. März die Brut- und Setzzeiten für unsere heimischen Wildtiere beginnen.

Zum Schutz unserer Wildtiere und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger um besondere Rücksichtnahme.

Heckenrückschnitte sind gemäß § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz nur in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt. Während der Brut- und Setzzeit dürfen Hecken lediglich schonend in Form von Pflege- und Formschnitten zurückgeschnitten werden. Dabei ist stets sorgfältig zu prüfen, ob sich Nester oder andere geschützte Lebensstätten in der Bepflanzung befinden.

Unabhängig davon dürfen Anpflanzungen ganzjährig nicht in das Lichtraumprofil öffentlicher Verkehrswege hineinragen. Geh- und Radwege sind bis zu einer Höhe von 2,50 Metern freizuhalten, Fahrbahnen bis 4,50 Meter. Auch Verkehrszeichen, Straßennamenschilder, Ampeln und Straßenlaternen sind freizuschneiden.

Des Weiteren bringen während der Brut- und Setzzeit viele Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt und ziehen ihn auf. In dieser sensiblen Phase stellen freilaufende Hunde eine besondere Gefährdung dar. Hundehalter sind verpflichtet, ihre Tiere jederzeit unter Kontrolle zu halten, sodass keine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht. Es ist strafbar, wenn Hunde Wildtiere jagen oder hetzen.

Bitte führen Sie Ihre Hunde daher in Wald- und Feldbereichen an der Leine und bleiben Sie auf den Wegen.

Mit Ihrer Rücksichtnahme leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Natur, Wildtieren und zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.