Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wie können Geflügelhalter die Biosicherheit erhöhen?
Biosicherheitshinweise für Geflügelhaltung unter www.kreis-germersheim.de/geflügelhaltung
Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Germersheim rät Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit. Es gilt die allgemein empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügel- und Vogelhaltungen strikt einzuhalten.
Folgende Maßnahmen gelten besonders für Geflügel in Auslauf- und Freilandhaltungen:
- Schützen Sie Ihr Geflügel so gut es geht vor Kontakt mit Wildvögeln. Direkter oder indirekter Kontakt mit infizierten Wildvögeln stellt die größte Ansteckungsgefahr für Vögel dar.
- Trennen Sie strikt zwischen Stall- und Straßenkleidung. Betreten Sie Ihren Stall oder Auslauf nur mit stallspezifischem Schuhwerk. Tragen Sie Schutz- bzw. Stallkleidung, die regelmäßig bei mindestens 60°C gewaschen werden sollte. Reinigen und desinfizieren Sie regelmäßig die Stallschuhe.
- Waschen Sie sich vor Betreten und nach Verlassen des Stalls / Auslaufs die Hände mit Wasser und Seife. Benutzen Sie eine Desinfektionswanne am Stalleingang jedes Mal beim Betreten und Verlassen des Stalls zur Desinfektion der Schuhe.
- Futter, Wasser, Einstreu und Gegenstände, die mit Geflügel in Kontakt kommen, sollten so aufbewahrt werden, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind.
- Füttern Sie Ihr Geflügel nur im Stall.
- Tränken Sie ihr Geflügel nur mit Leitungswasser und benutzen Sie kein Regen- oder Oberflächenwasser zum Tränken.
- Der Zugang zu Ihrer Geflügelhaltung sollte gegen unbefugtes Betreten gesichert sein.
- Reinigen und desinfizieren Sie Fahrzeuge und Gerätschaften nach jeder Ein- oder Ausstallung bzw. nach jedem Geflügeltransport.
- Führen Sie regelmäßig Schadnagerbekämpfungen durch.
Außerdem bittet die Veterinärverwaltung, folgende Hinweise zu beachten:
- Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält, hat dies der Kreisverwaltung Germerheim anzuzeigen, sofern noch nicht geschehen.
- Eine erhöhte Sterblichkeit oder neurologische Symptome (Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen), Rückgang der Legeleistung sind dem amtstierärztlichen Dienst anzuzeigen.
- Auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln sollten dem amtstierärztlichen Dienst gemeldet werden.
Die Veterinärinnen der Kreisverwaltung Germersheim raten außerdem aufgrund der zahlreichen Ausbrüche von Geflügelpest nach dem Besuch von Geflügelschauen derzeit von der Teilnahme an solchen dringend ab.
Bei Fragen können sich Geflügel- und Vogelhalter an den amtstierärztlichen Dienst der Kreisverwaltung Germersheim, eMail: veterinaeramt@kreis-germersheim.de, wenden.
Auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts gibt es weitere Informationen zur Geflügelpest: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/.