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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Germersheim für das Haushaltsjahr 2023

Der Stadtrat hat auf Grund der § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 477), am 13.12.2023 folgende Nachtragsaushaltssatzung beschlossen, die nach Prüfung durch die Aufsichtsbehörde, Kreisverwaltung Germersheim, vom 20.12.2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden (alle Beträge in Euro):

§ 2 - § 3

unverändert

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 8.000.000 Euro.

§ 5 - § 10

Unverändert

Im Übrigen bleibt die Haushaltssatzung vom 15.12.2022, sowie die 1. Nachtragshaushaltssatzung vom 22.06.2023 hinsichtlich ihrer Festzetzungen für das Haushaltsjahr 2023 unverändert.

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Germersheim, den 13.12.2023
Gez.
Marcus Schaile
Bürgermeister

Hinweise:

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023 wird hiermit gemäß § 24 Abs. 3 GemO i.Vm. § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Germersheim öffentlich bekannt gemacht.

Nach § 98 i.V.m. § 97 Abs. 2 GemO liegt die 2. Nachtragshaushaltssatzung und der 2. Nachtragshaushaltsplan 2023 in der Zeit vom 05.01.2024 bis einschließlich 15.01.2024 im Stadthaus, Kolpingplatz 3, Zimmer 305, während der folgenden Dienststunden öffentlich aus:

Montag bis Mittwoch 8.30 bis 12.00 Uhr, 13.45 bis 16.00 Uhr,

Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr, 13.45 bis 18.00 Uhr,

Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über

1.

das Vorliegen von Ausschließungsgründen (§ 22 Abs. 1 GemO)

2.

die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Stadtrates (§ 34 GemO)

unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der eine solche Rechtsverletzung begründen soll, gegenüber der Stadtverwaltung schriftlich geltend gemacht wird.

Stadt Germersheim, den 02.01.2024
Gez.
Marcus Schaile
Bürgermeister