Nachfolgend aufgeführter Verwaltungsakt wird gem. § 1 und § 10 des Landeszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 in der zurzeit geltenden Fassung durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt:
Zustellung eines Grundsteuerbescheides durch öffentliche Bekanntmachung.
Das Steueramt Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim hat für Herrn Mellein Bernd einen Grundsteuerbescheid für die Grundsteuer erlassen.
Der Aufenthaltsort des Empfängers ist unbekannt. Die Bescheide werden hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die Bescheide liegen bei der Stadt Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim, Zimmer 318 offen und können dort vom Empfänger während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Bescheide gelten zwei Wochen nach Bekanntmachung im Stadtanzeiger der Stadt Germersheim als zugestellt.