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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 12/2023
Neues vom Stadthaus
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Angebot an ortsnahe Gastronomen

Wie auch schon in den vergangenen drei Jahren soll das Konzept „Biergarten im Rheinvorland“ auch in diesem Jahr zwischen April und Oktober noch einmal in Germersheim umgesetzt werden. Gerne erwarten wir hierzu ein überzeugendes Angebot. Mindestvoraussetzungen sind: Sonnenschutz für min. 300 Sitzplätze, ein Nachweis über die Vorhaltung eines entsprechenden Personalbestands zur Abdeckung des Betriebes über die gesamte Öffnungszeit, ein Konzept zum schnellen Ab- bzw. Rückbau im Falle eines plötzlich einsetzenden Hochwasserereignisses sowie der garantierte Betrieb und die gründliche hygienische Reinigung einer Toilettenanlage mit mindestens je vier Toiletten für Damen und Herren. Die Stadt Germersheim übernimmt keine Veranstaltungsgarantie, sie zahlt auch keine Ausfallversicherung. Sollte also ein Betrieb aufgrund von höherer Gewalt (Hochwasser, behördlicher Anweisung, Pandemie) nicht möglich sein, liegt das Risiko und die Betreibergefahr allein bei dem ausführenden Gastronomen. Die entsprechenden Unterlagen können bis zum 31. März 2023 bei der Stadtverwaltung Germersheim, Kolpingplatz 3 in 76726 Germersheim eingereicht oder per E-Mail an info@germersheim.eu übermittelt werden.