Der Rat der Stadt Germersheim hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 beschlossen, die oben genannte Bebauungsplanteiländerung aufzustellen.
Der Betreiber eines in Germersheim ansässigen Lebensmittelhandels beabsichtigt, das Gelände des ehemaligen Bingo-Möbelmarktes (Fl.-Nrn. 4488, 4487, 4486 u. 4485/1) zukünftig als Großhandel mit den dazu gehörigen Lagerflächen für überwiegend Lebensmittel und teilweise Non-Food-Artikel sowie Verwaltungsräume zu nutzen. Der Großhandel soll ausschließlich gewerbliche Kunden im Gastronomiesektor bedienen und auf Basis von Bestellungen (ohne „Verkaufsfläche“ vor Ort) funktionieren. Zudem ist als weitere Nutzung die Ansiedlung einer Gastronomie vor Ort angedacht.
Die Fläche ist bauplanungsrechtlich derzeit als „Sondergebiet Möbelmarkt“ ausgewiesen, in dem auch nur Möbel-bezogener Einzelhandel zulässig ist. Um künftig die o.g. Nutzungen ermöglichen zu können ist die Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Da es sich bei einem Großhandel nicht um großflächigen Einzelhandel im Sinne des § 11 (Sondergebiet) handelt, ist die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes vorgesehen.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht. Die geplanten Grenzen des Bebauungsplans sind dem hier abgebildeten Lageplan zu entnehmen.