Der Rat der Stadt Germersheim hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 beschlossen, den oben genannten Bebauungsplan einschließlich paralleler Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen.
Für die Stadt Germersheim ist in den kommenden Jahren ein steigender Bedarf an Kita-Plätzen zu erwarten. Die Bereitstellung ausreichender Plätze ist Teil der Daseinsvorsorge, deren Sicherung in der Verantwortung der Stadt liegt. Das Gelände des ehem. Tennisvereins in Sondernheim wird seit der Nutzungsaufgabe im Jahr 2021 nicht mehr genutzt und stellt eine mögliche Standortalternative für einen Neubau/Umbau einer Kinderbetreuungsstätte dar. Das Grundstück liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft mit der Zweckbestimmung Tennisplatz dargestellt. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für die vorgesehene Nutzung geschaffen werden. Geplant ist die Festsetzung als „Fläche für den Gemeinbedarf“ gem. § 9 (1) Nr. 5 BauGB.
Der Geltungsbereich soll außerdem die bestehenden Kleingärten östlich der Rheinstraße einbeziehen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für den Fortbestand der Gärten geschaffen werden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht. Die geplanten Grenzen des Bebauungsplans sind dem hier abgebildeten Lageplan zu entnehmen.
Da gem. § 8 Abs. 2 BauGB die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes (derzeit als Fläche für Landwirtschaft, z. T. mit der Zweckbestimmung Tennisplatz, dargestellt) für diesen Teilbereich im Parallelverfahren erforderlich. Diese wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der zu ändernde Bereich des Flächennutzungsplanes wird dem Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes entsprechen.