Die Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich 31 (Immissionsschutz) macht auf Grundlage des § 5 Abs.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) folgende Bekanntmachung:
Die Firma Mercedes Benz AG, vertreten durch das Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft Prof. Dr.–Ing. Uwe Görisch GmbH, vertreten durch Herrn Tobias Augenstein, Am Heegwald 4, 76227 Karlsruhe, hat mit Datum vom 28.08.2023, eingegangen am 18.09.2023 Az: 23/5/1374/GER/IM, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gem. §§ 4 und 6 BImSchG i. V. m. § 19 und den §§ 10, 12, 13 BImSchG und i. V. m. Ziffer 8.12.3.2, 8.11.2.4 und 8.12.2 des Anhang 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie der 9. BImSchV zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von Nichteisenschrotten, sowie von sonstigen nicht gefährlichen Abfällen auf dem Betriebsgrundstück in 76726 Germersheim, Mercedes-Benz-Straße 1, Flurstück Nr. 2763/54, beantragt.
Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 Absatz 2 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Kreisverwaltung Germersheim aufgrund einschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, die nach § 25 Absatz 2 UVPG zu berücksichtigen wären.
Somit wird festgestellt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung auf Grundlage eines UVP-Berichtes gem. § 16 UVPG erforderlich ist.
Wesentliche Gründe für die Entscheidung sind:
| - | Die Luftschadstoffemissionen der Anlage werden durch geeignete Maßnahmen vermieden, bzw. wirksam gemindert |
| - | Auf schützenswerte Bereiche entstehen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen. |
| - | Die Ermittlung eines angemessenen Sicherheitsabstandes ist nicht erforderlich. |
| - | Zusätzliche Lärmemissionen sind nicht zu erwarten |
Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de/bekanntmachungen und im Amtsblatt des Landkreises Germersheim, sowie über das länderübergreifende UVP-Portal unter http://uvp-verbund.de zu finden.