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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Wichtige Information des Standortältesten für die Bevölkerung für den Standort Germersheim

Allgemeine Information des Standortältesten zum Standortübungsplatz Germersheim

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Gefahren entstehen insbesondere durch den Spreng- und Schießbetrieb, Fahrzeugbewegungen, Diensthunde, aber auch durch auf dem Gelände zurückgelassene Übungsmunition, Munitionsteile oder zurückgebliebenen Stacheldraht.

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Das Verlassen der befestigten Wege des Standortübungsplatzes ist untersagt.

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Der Standortübungsplatz Germersheim ist ein militärischer Bereich und Privatgelände der Bundesrepublik Deutschland.

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Ein unbefugtes Betreten während der Übungszeiten ist verboten.

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Übungszeiten werden durch hochgezogene rote Flaggen signalisiert.

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Das Befahren mit Fahrzeugen ist nur mit besonderer Genehmigung des Standortältesten Germersheim erlaubt.

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Das Betreten der befestigten Wege auf dem Standortübungsplatz wird ausschließlich außerhalb der Übungszeiten zum Zwecke der stillen Erholung geduldet.

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Hunde sind immer anzuleinen.

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Die Germersheimer Düne auf dem Standortübungsplatz ist ein besonders geschützter Bereich. Dieser darf nicht betreten werden.

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Das Berühren und Aneignen von Gerät, Munition und Munitionsteilen ist verboten.

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Ganzjähriges Rauchverbot in den Wäldern von Rheinland-Pfalz.

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bei zuwiederhandlung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Unterstützungspersonal Standortältester, Tel.: 07274-55 3900, E-Mail: UstgPersStOAeGermersheim@Bundeswehr.org, An der Hexenbrücke 5/2, 76726 GERMERSHEIM