Allgemeine Information des Standortältesten zum Standortübungsplatz Germersheim
| - | Gefahren entstehen insbesondere durch den Spreng- und Schießbetrieb, Fahrzeugbewegungen, Diensthunde, aber auch durch auf dem Gelände zurückgelassene Übungsmunition, Munitionsteile oder zurückgebliebenen Stacheldraht. |
| - | Das Verlassen der befestigten Wege des Standortübungsplatzes ist untersagt. |
| - | Der Standortübungsplatz Germersheim ist ein militärischer Bereich und Privatgelände der Bundesrepublik Deutschland. |
| - | Ein unbefugtes Betreten während der Übungszeiten ist verboten. |
| - | Übungszeiten werden durch hochgezogene rote Flaggen signalisiert. |
| - | Das Befahren mit Fahrzeugen ist nur mit besonderer Genehmigung des Standortältesten Germersheim erlaubt. |
| - | Das Betreten der befestigten Wege auf dem Standortübungsplatz wird ausschließlich außerhalb der Übungszeiten zum Zwecke der stillen Erholung geduldet. |
| - | Hunde sind immer anzuleinen. |
| - | Die Germersheimer Düne auf dem Standortübungsplatz ist ein besonders geschützter Bereich. Dieser darf nicht betreten werden. |
| - | Das Berühren und Aneignen von Gerät, Munition und Munitionsteilen ist verboten. |
| - | Ganzjähriges Rauchverbot in den Wäldern von Rheinland-Pfalz. |
| - | bei zuwiederhandlung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. |
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Unterstützungspersonal Standortältester, Tel.: 07274-55 3900, E-Mail: UstgPersStOAeGermersheim@Bundeswehr.org, An der Hexenbrücke 5/2, 76726 GERMERSHEIM