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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zustellung

Nachfolgend aufgeführter Verwaltungsakt wird gem. § 1 und § 10 des Landeszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 in der zurzeit geltenden Fassung durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt:

Zustellung von Grundsteuerbescheiden durch öffentliche Bekanntmachung.

Das Steueramt Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim hat für Eheleute Schupikow Sergej u. Maria einen Grundsteuerbescheid für die Grundsteuer erlassen.

Der Aufenthaltsort des Empfängers ist unbekannt. Der Bescheid wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bescheid liegt bei der Stadt Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim, Zimmer 10 offen und kann dort vom Empfänger während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Der Bescheid gilt zwei Wochen nach Bekanntmachung im Stadtanzeiger der Stadt Germersheim als zugestellt.

Germersheim, den 25.03.2025
Marcus Schaile | Bürgermeister