Der Stadtrat hat auf Grund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 477), am 15.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Prüfung durch die Aufsichtsbehörde, Kreisverwaltung Germersheim, vom 05.04.2023 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden (alle Beträge in Euro):
| Haushaltsplan/-satzung 2023 (Beträge in Euro): | ||
|
| 2023 | 2022 |
| 1. im Ergebnishaushalt |
|
|
| - der Gesamtbetrag der Erträge auf | 44.847.022 | 37.488.533 |
| - der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 61.598.836 | 55.915.143 |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -16.751.814 | -18.426.610 |
| 2. im Finanzhaushalt |
|
|
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -14.515.118 | -17.638.649 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 5.083.900 | 4.957.650 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 17.393.500 | 19.319.000 |
| Saldo Ein- und Auszahlungen Investitionstätigkeit | -12.309.600 | -14.361.350 |
| Saldo Ein- und Auszahlungen Finanzierungstätigkeit | 33.452.800 | 30.558.560 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 12.000.000 Euro festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen
Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 13.390.000 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 13.390.000 Euro.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 36.000.000 Euro.
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung - Eigenbetrieb städtische Abwasserbeseitigung - werden festgesetzt auf
| 1. | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen — 0 Euro |
| 2. | Kredite zur Liquiditätssicherung — 450.000 Euro |
| 3. | Verpflichtungsermächtigungen — 0 Euro. |
| darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen: — 0 Euro |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Hebesatz Grundsteuer | |
| 1.1. | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe | |
| (Grundsteuer A) | 345 v.H. (alt: 310 v.H.) | |
| 1.2. | für Grundstücke | |
| (Grundsteuer B) | 465 v.H. (alt: 370 v.H.) | |
| 2. | Hebesatz Gewerbesteuer | 390 v.H. |
Das Eigenkapital zum Jahresabschluss 2021 betrug rund 123 Millionen Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 Euro überschritten werden.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Der Stellenplan 2023 ist Bestandteil des Haushaltsplans.
Nachrichtlich: 3 städtische Mitarbeiter befinden sich derzeit in Altersteilzeit (Blockmodell), davon mit Stand 1. Januar kein Mitarbeiter in der Freistellungsphase.
Hinweise:
Die Haushaltssatzung 2023 wird hiermit gemäß § 24 Abs. 3 GemO i.Vm. § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Germersheim öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung des unter § 2 Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrags der Kredite der Stadt von 12.000.000 Euro und der Kredite nach § 3 Haushaltssatzung für Verpflichtungsermächtigungen von 13.390.000 Euro, deren Aufnahmen jeweils zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wurde aufgrund einer negativen freien Finanzspitze nur unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung erteilt. Evtl. Anträge sind unter Bezugnahme auf die beabsichtigte Maßnahme detailliert zu begründen. Dabei ist zu beachten, dass lediglich Maßnahmen nach Nr. 4.1.3 der VV zu § 103 GemO genehmigungsfähig sind.
Nach § 97 Abs. 2 GemO liegen die Haushaltssatzung und -plan 2023 in der Zeit vom 21.04. bis einschließlich 28.04.2023 im Stadthaus, Kolpinglatz 3, Zimmer 305, während der folgenden Dienststunden öffentlich aus:
| Montag bis Mittwoch | 8.30 bis 12.00 Uhr, 13.45 bis 16.00 Uhr, |
| Donnerstag | 8.30 bis 12.00 Uhr, 13.45 bis 18.00 Uhr, |
| Freitag | 8.30 bis 12.30 Uhr. |
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über
| 1. | das Vorliegen von Ausschließungsgründen (§ 22 Abs. 1 GemO) |
| 2. | die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Stadtrates (§ 34 GemO) |
unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der eine solche Rechtsverletzung begründen soll, gegenüber der Stadtverwaltung schriftlich geltend gemacht wird.