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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 16/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Stadt Germersheim für das Haushaltsjahr 2024

Der Stadtrat hat auf Grund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 477), am 13.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Prüfung durch die Aufsichtsbehörde, Kreisverwaltung Germersheim, vom 25.03.2024 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden (alle Beträge in Euro):

Haushaltsplan/-satzung 2024 (Beträge in Euro):

1. im Ergebnishaushalt

2. im Finanzhaushalt

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 6.595.000 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 6.595.000 Euro.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 22.000.000 Euro.

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung – Eigenbetrieb städtische Abwasserbeseitigung – werden festgesetzt auf

  1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 0 Euro
  2. Kredite zur Liquiditätssicherung 450.000 Euro
  3. Verpflichtungsermächtigungen 0 Euro.

darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen: 0 Euro

§ 6

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Hebesatz Grundsteuer

1.1.

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A)

345 v.H.

1.2.

für Grundstücke

(Grundsteuer B)

465 v.H.

2.

Hebesatz Gewerbesteuer

395 v.H.(vorher 390%)

§ 7

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträgen nach dem Kommunalenabgabegesetz (KAG) werden, falls vorhanden in speziellen Satzungen geregelt.

§ 8

Eigenkapital

Das Eigenkapital zum Jahresabschluss 2022 betrug rund 131 Millionen Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt unverändert 131 Millionen Euro und zum 31.12.2024 115 Millionen Euro.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 Euro überschritten werden.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 10

Stellenplan/Altersteilzeit

Der Stellenplan 2024 ist Bestandteil des Haushaltsplans.

Nachrichtlich: 3 städtische Mitarbeiter befinden sich derzeit in Altersteilzeit (Blockmodell), davon mit Stand 1. Januar kein Mitarbeiter in der Freistellungsphase.

Germersheim, den 10.04.2024
gez.
Marcus Schaile | Bürgermeister

Hinweise:

Die Haushaltssatzung 2024 wird hiermit gemäß § 24 Abs. 3 GemO i.Vm. § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Germersheim öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung des unter § 2 Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrags der Kredite der Stadt von 8.000.000 Euro und der Kredite nach § 3 Haushaltssatzung für Verpflichtungsermächtigungen von 6.595.000 Euro, deren Aufnahmen jeweils zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wurde aufgrund einer negativen freien Finanzspitze nur unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung erteilt. Evtl. Anträge sind unter Bezugnahme auf die beabsichtigte Maßnahme detailliert zu begründen. Dabei ist zu beachten, dass lediglich Maßnahmen nach Nr. 4.1.3 der VV zu § 103 GemO genehmigungsfähig sind.

Nach § 97 Abs. 2 GemO liegen Haushaltssatzung und -plan 2024 in der Zeit vom 19.04. bis einschließlich 26.04.2024 im Stadthaus, Kolpinglatz 3, Zimmer 305, während der folgenden Dienststunden öffentlich aus:

Montag bis Mittwoch

8.30 bis 12.00 Uhr, 13.45 bis 16.00 Uhr,

Donnerstag

8.30 bis 12.00 Uhr, 13.45 bis 18.00 Uhr,

Freitag

8.30 bis 12.30 Uhr.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über

1.

das Vorliegen von Ausschließungsgründen (§ 22 Abs. 1 GemO)

2.

die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Stadtrates (§ 34 GemO)

unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der eine solche Rechtsverletzung begründen soll, gegenüber der Stadtverwaltung schriftlich geltend gemacht wird.

Stadt Germersheim, den 10.04.2024
gez.
Marcus Schaile | Bürgermeister