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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung

Nachfolgend aufgeführte Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen werden gemäß § 1 und § 10 des Landeszustellungsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 12.08.2005 in der zurzeit geltenden Fassung durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt:

Die Stadtkasse Germersheim als Vollstreckungsbehörde, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim, hat für

Herr Barcea Lucian-Irimie, letzte bekannte Adresse Bogengasse 4, 54472 Veldenz, nachfolgende Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen unter dem Kassenzeichen 73999 erlassen:

und

Herrn Krasniqi Rexhep, als GF für HB Wohnbau Germersheim GmbH, letzte bekannte Adresse Poststr. 13, 76661 Philippsburg, nachfolgende Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen unter dem Kassenzeichen 66033 erlassen:

Herr Kwiek Moses, letzte bekannte Adresse Kettelerstr. 6 a, 67065 Ludwigshafen, nachfolgende Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen unter dem Kassenzeichen 50537 erlassen:

und

Frau Makarenko Oksana als GF für Destination Global Star UG, letzte bekannte Adresse August-Keiler-Str. 9, 76726 Germersheim, nachfolgende Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen unter dem Kassenzeichen 74574 erlassen:

und

Firma Multiple Resources Ltd., letzte bekannte Adresse c/o International Management (Mauritius) Ltd., Les Cascades, Edith Cavell Street, Port Louis, Mauritius, nachfolgende Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen unter dem Kassenzeichen 61524 erlassen:

und

Frau Slavovska Veska Kostadionva, letzte bekannte Adresse, Calwer Str. 110, 75175 Pforzheim, nachfolge Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen unter dem Kassenzeichen 74344 erlassen:

und

Herrn Tauber Edmund-Illie, als GF für A.B. Bau GmbH, letzte bekannte Adresse Rauentaler Str. 55, 76437 Rastatt, nachfolgende Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen unter dem Kassenzeichen 68942 erlassen:

Der Aufenthaltsort der Empfänger ist unbekannt. Die Mahnungen werden hiermit durch die öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Die oben aufgeführten Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen liegen bei der Stadt Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim, Zimmer 316 offen und können dort vom Empfänger ab sofort während der Öffnungszeiten eingesehen bzw. abgeholt werden.

Die Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen gelten zwei Wochen nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Germersheim als zugestellt.

Germersheim, den 05.01.2023
Marcus Schaile, Bürgermeister