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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 20/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung

Nachfolgend aufgeführte Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen werden gemäß § 1 und § 10 des Landeszustellungsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 12.08.2005 in der zurzeit geltenden Fassung durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt:

Die Stadtkasse Germersheim als Vollstreckungsbehörde, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim, hat für

Herrn Al-Mandawi Eamen, letzte bekannte Adresse Wotanstr. 28, 82110 Germering, nachfolgende Mahnung und Vollstreckungsankündigung unter dem Kassenzeichen 73916 erlassen:

Herrn Barcea Lucian-Irimie, letzte bekannte Adresse Bogengasse 4, 54472 Veldenz, nachfolgende Mahnung und Vollstreckungsankündigung unter dem Kassenzeichen 73999 erlassen:

Frau Kaplan Zeynep, letzte bekannte Adresse Hochheimer Str. 60, 67549 Worms, nachfolgende Mahnung und Vollstreckungsankündigung unter dem Kassenzeichen 79032 erlassen:

Herrn Koch Christian, letzte bekannte Adresse Johannes-Gutenberg-Straße 6, 76726 Germersheim, nachfolgende Mahnung und Vollstreckungsankündigung unter dem Kassenzeichen 62447 erlassen:

Firma Multiple Resources Ltd., letzte bekannte Adresse c/o International Management (Mauritius) Ltd., Les Cascades, Edith Cavell Street, Port Louis, Mauritius, nachfolgende Mahnung und Vollstreckungsankündigung unter dem Kassenzeichen 61524 erlassen:

Eheleute Schupikow Sergej und Maria, letzte bekannte Adresse Theobaldstraße 3, 76726 Germersheim, nachfolgende Mahnung und Vollstreckungsankündigung unter dem Kassenzeichen 81365 erlassen:

Frau Stephan Yvonne, letzte bekannte Adresse Jungholzstraße 1, 76726 Germersheim, nachfolgende Mahnung und Vollstreckungsankündigung unter dem Kassenzeichen 38634 erlassen:

Der Aufenthaltsort der Empfänger ist unbekannt. Die Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen werden hiermit durch die öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Die oben aufgeführten Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen liegen bei der Stadt Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim, Zimmer 5 offen und können dort vom Empfänger ab sofort während der Öffnungszeiten eingesehen bzw. abgeholt werden.

Die Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen gelten zwei Wochen nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Germersheim als zugestellt.

Germersheim, den 06.05.2024
Marcus Schaile
Bürgermeister