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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zustellung

Nachfolgend aufgeführter Verwaltungsakt wird gem. § 1 und § 10 des Landeszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 in der zurzeit geltenden Fassung durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt:

Zustellung von Grundsteuerbescheiden durch öffentliche Bekanntmachung.

Das Steueramt Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim hat für

Herrn Albinger Klaus und für

Herrn Barcea Lucian-Irimie

Grundsteuerbescheide für die Grundsteuer erlassen.

Der Aufenthaltsort der Empfänger ist unbekannt. Die Bescheide werden hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die Bescheide liegen bei der Stadt Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim, Zimmer 318 offen und können dort vom Empfänger während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die Bescheide gelten zwei Wochen nach Bekanntmachung im Stadtanzeiger der Stadt Germersheim als zugestellt.

Germersheim, den 22.05.2023
gez.
Marcus Schaile
Bürgermeister