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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 21/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Germersheim

Der Stadtrat der Stadt Germersheim hat in seiner Sitzung am 05.05.2026 die im Betreff genannte Satzung beschlossen.

Die Satzung wird hiermit gemäß § 24 Abs. III der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 1 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Germersheim öffentlich bekannt gemacht und im Stadtanzeiger vom 22.05.2026 veröffentlicht.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Absatz VI Satz 4 der Gemeindeordnung).

Die Satzung tritt nach dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Marcus Schaile, Bürgermeister