4. Teiländerung; Bekanntmachung der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 (2) BauGB i.V.m. § 3 (1) PlanSiG)
Der Betreiber eines in Germersheim ansässigen Lebensmittelhandels beabsichtigt, das Gelände des ehemaligen Bingo-Möbelmarktes (Fl.-Nrn. 4488, 4487, 4486 u. 4485/1) zukünftig als Großhandel mit den dazu gehörigen Lagerflächen für überwiegend Lebensmittel und teilweise Non-Food-Artikel sowie Verwaltungsräume zu nutzen. Der Großhandel soll ausschließlich gewerbliche Kunden im Gastronomiesektor bedienen und auf Basis von Bestellungen (ohne „Verkaufsfläche“ vor Ort) funktionieren. Zudem ist als weitere Nutzung die Ansiedlung einer Gastronomie vor Ort angedacht.
Die Fläche ist bauplanungsrechtlich derzeit als „Sondergebiet Möbelmarkt“ ausgewiesen, in dem auch nur Möbel-bezogener Einzelhandel zulässig ist. Um künftig die o.g. Nutzungen ermöglichen zu können ist die Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Da es sich bei einem Großhandel nicht um großflächigen Einzelhandel im Sinne des § 11 (Sondergebiet) handelt, ist die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes vorgesehen.
Der Geltungsbereich ist dem hier veröffentlichten Lageplan zu entnehmen.
Gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 3 (1) Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans in der Zeit vom 17.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024 auf der Homepage der Stadt Germersheim www.germersheim.eu unter dem Menüpunkt Verwaltung & Bürgerservice {{gt}} Stadtentwicklung {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} Bauleitpläne im Verfahren abrufbar sein wird.
Die Veröffentlichung im Internet ersetzt gem. § 3 (1) PlanSiG die übliche öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB.
Zusätzlich kann in dieser Zeit nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter (marco.diehl@germersheim.eu, Tel.: 07274 960262) Einsicht in die Unterlagen genommen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, vorzugsweise per Email an planverfahren@germersheim.eu, während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst folgende Unterlagen: