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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Germersheim

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Baugebiet Südwest – Neufassung“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat der Stadt Germersheim in seiner Sitzung am 21.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Baugebiet Südwest – Neufassung“ beschlossen hat.

Der derzeit rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 12 „Baugebiet Südwest zwischen L 539 und L552“ wurde am 11.09.1992 in Rechtskraft gebracht und weist für einen Großteil des Gebietes ein „Besonderes Wohngebiet“ (WB) gem. § 4a BauNVO (1990) aus. Über die vergangenen Jahrzehnte hat das Gebiet insbesondere in den als „Besonderes Wohngebiet“ ausgewiesenen Flächen einen stetigen Wandel erfahren, durch den die damals noch vorhandenen Gewerbebetriebe, die teilweise nicht mit der Wohnnutzung vereinbar waren, immer mehr der Wohnnutzung wichen.

Im Zusammenhang mit zwei Verfahren vor dem VG Neustadt a.d.W. bzw. dem OVG Koblenz hat sich zudem gezeigt, dass insbesondere die Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung im bestehenden Bebauungsplan zu rechtlichen Unschärfen führt und die Genehmigungspraxis erschwert.

Hinzu kommt, dass aufgrund des Alters des Bebauungsplans die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen, der örtlichen Bauvorschriften und die sonstigen Festsetzungen nicht die nach heutigen Maßstäben städtebaulich relevanten Festsetzungen, die eine bauplanungsrechtliche Steuerung des Gebietes in sinnvoller Weise sicherstellen, umfassen.

Folgende städtebauliche Ziele sollen dabei erreicht werden:

- Der nahezu abgeschlossenen Transformation des Gebietes hin zu einem Allgemeinen Wohngebiet soll durch Änderung der Art der baulichen Nutzung Rechnung getragen werden.

- Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche, örtliche Bauvorschriften und sonstige relevante Festsetzungen (u.a. Klimaschutz und -anpassung) sollen für zukünftige Fragestellungen eine städtebaulich verträgliche und zugleich rechtssichere Grundlage schaffen.

Zur vereinfachten Kommunikation soll der Bebauungsplan zukünftig die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 12 „Baugebiet Südwest – Neufassung“ erhalten.

Der Geltungsbereich der Neuaufstellung ist dem hier veröffentlichten Lageplan zu entnehmen.

Germersheim, den 03.06.2024
Stadtverwaltung
gez. Dr. Sascha Hofmann
Erster Beigeordneter