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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Rechtsverordnung

nach § 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Stadtgebiet Germersheim

Aufgrund des § 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LadöffnG) vom 21. November 2006 (GVBL.S.351) wird für die Stadt Germersheim folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Die Verkaufsstellen im Innenstadtgebiet der Stadt Germersheim dürfen am Sonntag dem 29.06.2025 in der Zeit von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr geöffnet sein.

Das Gebiet der Innenstadt wird umgrenzt von der August-Keiler-Straße, An Fronte Lamotte, An der Hochschule, An Fronte Beckers, Klosterstraße, Ludwigsring, Bahnhofstraße, Zeughausstraße und der Rudolf-von-Habsburg-Straße.

§ 2

(1)

Die Vorschriften des § 13 LadöffnG und des Arbeitszeitgesetzes vom 06. Juni 1994 (BGBl. 1994 Teil I. S.1170) in der zurzeit geltenden Fassung sind zu beachten.

(2)

Jugendliche, werdende oder stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.

§ 3

Die Inhaberin oder der Inhaber einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauer der an den in § 1 angeführten verkaufsoffenen Sonntagen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und über die diesen zum Ausgleich für die Beschäftigung gewährte Freistellung zu führen.

§ 4

Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 2 Absatz 1 und § 3 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 15 Ladenöffnungsgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche können als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12.04.1976 (BGBl. 1976 Teil I. S. 965) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet werden. Die Beschäftigung werdender oder stillender Mütter am Sonntag kann nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutzgesetzes vom 20. Juni 2002 (BGBl. 2002 Teil I, S. 1170) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet werden.

§ 5

Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Germersheim, den 05.05.2025
Marcus Schaile I Bürgermeister