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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 26/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zustellung

Nachfolgend aufgeführter Verwaltungsakt wird gem. § 1 und § 10 des Landesverwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 in der zurzeit geltenden Fassung durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt:

Zustellung eines Gewerbesteuerbescheides durch öffentliche Bekanntmachung.

Das Steueramt Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim hat für Herrn Ayhan Sali einen Gewerbesteuerbescheid erlassen.

Der Aufenthaltsort des Empfängers ist unbekannt. Der Bescheid wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bescheid liegt bei der Stadt Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim, Zimmer 310 offen und kann dort vom Empfänger während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Der Bescheid gilt zwei Wochen nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Germersheim als zugestellt.

Germersheim, den 19.06.2023
Marcus Schaile
Bürgermeister