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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 3/2026
Senioren - Jugend - Soziales
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Der Pflegestützpunkt informiert

Wir sind Ansprechpartnerinnen für behinderte und pflegebedürftige Menschen jeden Alters und deren Angehörige. Als Fachberatungsstelle informieren wir hier in regelmäßigen Abständen über pflegebezogene Themen.

Thema heute: 24-Stunden-Versorgung zu Hause

Was ist eine 24-Stunden-Versorgung?

Für pflegebedürftige Menschen, die rund um die Uhr auf Pflege, Betreuung und Versorgung angewiesen sind, gibt es eine Alternative zur Unterbringung in einem Seniorenheim. Wer lieber zu Hause leben möchte, kann sich durch eine 24-Stunden-Pflege versorgen lassen. Pflegende Angehörige können dadurch entlastet werden und ihrer Berufstätigkeit oder anderen Verpflichtungen nachgehen. Auch bei vorübergehender (wenige Wochen) Verhinderung der pflegenden Angehörigen ist eine 24-Stunden-Versorgung denkbar.

In der Regel wird die 24-Stunden-Versorgung durch Betreuungskräfte aus dem Ausland ausgeführt, die nicht über eine Pflegeausbildung verfügen. Sie sind meist angelernt und haben Erfahrung im Umgang mit hilfebedürftigen Menschen. Medizinische Versorgung wie z.B. Insulininjektionen oder Verbandswechsel erfolgen zusätzlich durch Fachkräfte eines entsprechenden Pflegedienstes. Die Betreuungskraft verrichtet Tätigkeiten, die im Haushalt und im Rahmen der Körperpflege und Betreuung anfallen. Sie bekommt im Haushalt des pflegebedürftigen Menschen Kost und Logis (eigenes Zimmer) und leistet auch nachts Hilfe. Sie ist jedoch nicht 24 Stunden auf den Beinen, sondern hat auch Anspruch auf ausreichende Ruhezeiten und Freizeit. Es muss mit einem Personalwechsel nach spätestens drei Monaten gerechnet werden.

Wie finde ich eine Betreuungskraft?

• Es gibt Pflegedienste mit einer Kassenzulassung, die 24-Stunden-Versorgung anbieten. Die Betreuungskräfte sind dort legal angestellt. Adressen von zugelassenen Diensten in der Umgebung erhalten Sie bei Ihrem Pflegestützpunkt.

• Des Weiteren gibt es sog. Vermittlungsagenturen, die Betreuungskräfte mit Hilfe von Vertragspartnern im osteuropäischen Ausland vermitteln. Die Kräfte sind in diesen „Entsendeunternehmen“ angestellt, zahlen dort Sozialabgaben und Steuern. Für das Betreiben einer Vermittlungsagentur oder eines Entsendeunternehmens gibt es keine offiziellen Zulassungsbedingungen, eine Überprüfung der Arbeit erfolgt nicht.

• Ferner gibt es selbständig tätige Betreuungspersonen, die als Einzelunternehmen in ihrem Heimatland angemeldet sind.

• Außerdem besteht die Möglichkeit, selbst als Arbeitsgeber*in zu fungieren und zum Beispiel mit Hilfe der Arbeitsagentur (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) einer osteuropäischen Kraft ein legales Arbeitsverhältnis anzubieten.

Faire Lohn- und Arbeitsbedingungen: Unterstützung bei der Anstellung unter fairen Bedingungen bieten zum Beispiel auch Diakonie, „VIJ Faircare“ oder Caritas, „CariFair“.

Wie finanziere ich die 24-Stunden-Versorgung?

Wer einen Pflegegrad hat, kann hiervon Beträge für die 24-Stunden-Versorgung nutzen.

Der sog. Sachleistungsbetrag in den Pflegegraden 2 bis 5 kann nur für die zugelassenen Pflegedienste genutzt werden. Auch der monatliche sog. Entlastungsbetrag i.H.v. 131 € ist durch zugelassene Pflegedienste nutzbar.

Für Vermittlungsagenturen, selbständig tätige oder vom Pflegebedürftigen angestellte Betreuungskräfte kann lediglich auf das monatliche Pflegegeld des jeweiligen Pflegegrades zurückgegriffen werden.

Ein Großteil der Kosten muss von der pflegebedürftigen Person selbst getragen werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Sozialhilfeträger (Kreisverwaltung Germersheim) im Rahmen der sog. „Hilfe zur Pflege“ die Kosten mitfinanzieren, hierzu ist ein vorheriger Antrag erforderlich.

Grundsätzlich: Bei der 24-Stunden-Versorgung ist hinsichtlich der Legalität der Tätigkeit einiges zu beachten. Umfassende Informationen zu der komplexen Thematik gibt es zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale („Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in Privathaushalten“ oder „Unabhängige Betreuungskräfte aus dem Ausland – wie geht das legal?“)

Dieser Text enthält nur Basisinformationen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er ersetzt keine individuelle Beratung. Bei offenen Fragen vereinbaren Sie gerne mit uns einen kostenfreien Beratungstermin. Wir beraten trägerunabhängig, unverbindlich und unter Wahrung der Schweigepflicht.

Unsere Kontaktdaten:

Pflegestützpunkt Germersheim (Stadt Germersheim, VG Lingenfeld)

Bismarckstr. 12

76726 Germersheim

Christiane Scheib Tel: 07274 – 70 30 177

E-Mail: christiane.scheib@pflegestuetzpunkte-rlp.de

Andrea Herrmann, Tel.: 07274 – 70 30 932

E-Mail: andrea.herrmann@pflegestützpunkte-rlp.de