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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung

Nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungszustellungsgesetzes Rheinland-Pfalz i. V. m. § 10 Abs. 1 und 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes stellen wir das Schreiben der Stadtkasse Germersheim als Vollstreckungsbehörde an

Frau

Ucar Dilek,

Yigitler Mah. 343 8/4

Buca/Izmir

öffentlich zu.

Das Schreiben mit Datum 11.04.2022 kann nach Voranmeldung unter der Telefonnummer des Sachbearbeiters 07274-960275, bei der Stadtkasse Germersheim, Kolpingplatz 3, Zimmer 316, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen bzw. abgeholt werden.

Wir weisen darauf hin, dass nach § 10 Abs. 2 Satz 2 des Landesverwaltungszustellungsgesetzes das Schreiben als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der öffentlichen Zustellung 2 Wochen vergangen sind.

Germersheim, 21.07.2022
Marcus Schaile, Bürgermeister