Nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungszustellungsgesetzes Rheinland-Pfalz i. V. m. § 10 Abs. 1 und 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes stellen wir das Schreiben der Stadtkasse Germersheim als Vollstreckungsbehörde an
Frau
Ucar Dilek,
Yigitler Mah. 343 8/4
Buca/Izmir
öffentlich zu.
Das Schreiben mit Datum 11.04.2022 kann nach Voranmeldung unter der Telefonnummer des Sachbearbeiters 07274-960275, bei der Stadtkasse Germersheim, Kolpingplatz 3, Zimmer 316, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen bzw. abgeholt werden.
Wir weisen darauf hin, dass nach § 10 Abs. 2 Satz 2 des Landesverwaltungszustellungsgesetzes das Schreiben als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der öffentlichen Zustellung 2 Wochen vergangen sind.